Wernersberg / Pfalz (Landkreis Südliche Weinstraße)
Ungestört vom Durchgangsverkehr liegt unser Dorf mit ca. 1200 Einwohnern in einer herrlichen Landschaft im Landkreis SÜW. Vom Runden Hut, von den Geiersteinen und vom Wachtfels (387 m hoch) aus, bieten sich grandiose Aussichten über den Pfälzerwald. Sie finden hier zahlreiche markierte Wander-, Rad- und Reitwege. Fremdenzimmer, Ferienwohnungen und drei Gaststätten stehen für Gäste bereit.
40 Jahre Verbandsgemeinde
die Verbandsgemeinde plant im Rahmen des 40jährigen Jubiläums eine Ausstellung und eine Festschrift mit dem Titel: „40 Jahre Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels".
Hierzu benötigen wir noch Bildmaterial, über das, was in diesem Zeitraum in den Ortsgemeinden realisiert werden konnte, welches in der Ausstellung gezeigt und auch in der Festschrift verwendet werden soll. Wenn Sie über solche Abbildungen verfügen, wären wir dankbar, wenn Sie uns diese als Datei oder als Papierbild zugänglich machen könnten.
Wer etwas zu der Ausstellung beitragen kann, bzw. möchte soll sich bei Ortsbürgermeister Helmut Heller melden unter Telefon 06346/2112 oder Mail (
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).
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Wernersberg
am Donnerstag, dem 24.Mai 2012 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus "Alte Dorfschule".
Gemäß § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wernersberg liegt das nach § 13 Absatz 2 aufzustellende Grundflächenverzeichnis vom 7. Mai 2012 bis zum 23. Mai 2012 beim Jagdvorsteher Helmut Heller, Am Bornbach 20, 76857 Wernersberg aus. Einsichtnahme kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06346-2112 erfolgen.Werden innerhalb dieser Frist keine Einwände gegen das Grundflächenverzeichnis erhoben, gilt es mit Ablauf der Frist als festgestellt. Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wernersberg kann sich jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Tagesordnung:
1. Feststellung der Stimmberechtigung (von 19.30 Uhr - 20.00 Uhr)
2. Bekanntgabe des Jahresabschlusses Jagdjahr 2011 - 2012
3. Feststellung des Reinertrags Jagdjahr 2011 - 2012
4. Genehmigung des Haushaltsplans Jagdjahr 2011 - 2012
5. Entlastung des Jagdvorstands Jagdjahr 2011 - 2012
6. Wahl des Jagdvorstandes
6.1. Wahl des Jagdvorstehers
6.2. Wahl des 1. Beisitzers
6.3. Wahl des 2. Beisitzers
6.4. Wahl des Stellvertreters des 1. Beisitzers
6.5. Wahl des Stellvertreters des 2. Beisitzers
7. Verschiedenes
Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig.
76857 Wernersberg, den 27.4.2012
Helmut Heller, Jagdvorsteher

